Markzahlen

Markzahlen
Mannlich soll gelten nach Markzahlen.Graf, 222, 280.
Weil der Erbe mit eigenem Gute für die Schulden des Erblassers nicht haftet; so soll im Fall einer Erbtheilung unter mehrere Erben der einzelne Erbnehmer nur nach Verhältniss seines Erbtheils zur Schuldenzahlung verpflichtet sein. (S. ⇨ Schuldigen.)
Mhd.: Manlik sal gelten na marktale. (Göschen, I, 6, 27.)

Deutsches Sprichwörter-Lexikon . 2015.

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  • Schuldigen — Den man darum schuldigt, der muss darum antworten. – Graf, 222, 281. Der Erbe, welcher von einem Gläubiger des Erblassers in Anspruch genommen wurde, war so weit zur Zahlung verpflichtet als das Erbtheil reichte, aber nicht darüber hinaus. (S. ⇨… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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